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2026 Steuerreform · Hybrid-Office Optimizer · Werbungskosten Rechner

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🚨 2026 Steuerreform:
✅ Ab km 1 → 0,38 €/km (kein Stufenmodell mehr) ✅ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage ✅ Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €

Arbeitstage & Steuer-Rechner Baden-Württemberg 2026

Baden-Württemberg hat 2026 insgesamt 12 gesetzliche Feiertage, darunter Heilige Drei Könige (06.01.), Fronleichnam und Allerheiligen. Berechnen Sie Ihre exakten Arbeitstage und optimieren Sie Ihre Werbungskosten nach der neuen Steuerreform 2026.

In Baden-Württemberg wirken sich Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen deutlich auf die verfügbare Zahl der Bürotage aus. Für Pendler in Regionen wie Stuttgart, Karlsruhe oder Mannheim lohnt sich deshalb ein genauer Abgleich von Büro- und Homeoffice-Tagen.

📋 Ihre Angaben

30%
14%20%30%40%45%
z.B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, Gewerkschaft …

📅 Feiertage 2026Baden-Württemberg

252
Max. Arbeitstage
217
Verfügbare Tage
9
Feiertage (Wochentag)

🎚️ Hybrid-Work Verteilung

Verschieben Sie den Regler um Homeoffice ↔ Büro anzupassen

🏡 72 Tage
🏢 145 Tage
🏡 HOMEOFFICE
72
Tage / Jahr
🏢 BÜRO / PENDELN
145
Tage / Jahr

📊 Werbungskosten Übersicht

🚗 Pendlerpauschale 1.378 €
🏡 Homeoffice-Pauschale 432 €
💼 Weitere Werbungskosten 0 €
Gesamt 1.810 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Anrechenbar oberhalb Pauschbetrag 580 €
💰 GESCHÄTZTE STEUERERSPARNIS
174 €
/ Jahr
580 € × 30% Grenzsteuersatz
📈 2025 vs 2026 Vergleich (Pendlerpauschale)
2025 (Stufenmodell)
2026 (einheitlich 0,38€)

❓ Häufig gestellte Fragen – Baden-Württemberg 2026

Wie viele Arbeitstage hat Baden-Württemberg 2026?

Baden-Württemberg hat 2026 aufgrund seiner 12 gesetzlichen Feiertage (inkl. Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen) weniger Arbeitstage als Bundesländer ohne diese Feiertage. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie viele Feiertage auf Werktage fallen. Unser Rechner berechnet dies automatisch für Sie.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale ab 2026 in Baden-Württemberg?

Ab 2026 gilt in ganz Deutschland – auch in Baden-Württemberg – die neue einheitliche Pendlerpauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (einfache Strecke). Das alte Stufenmodell (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab km 21) entfällt. Für Pendler mit kurzen Strecken unter 20 km bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für Tage, an denen Sie ins Büro fahren: ab 2026 einheitlich 0,38 €/km (einfache Strecke). Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage im Homeoffice: 6 €/Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Beide Pauschalen können kombiniert werden, aber nicht für denselben Tag.