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2026 Steuerreform · Hybrid-Office Optimizer · Werbungskosten Rechner

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🚨 2026 Steuerreform:
✅ Ab km 1 → 0,38 €/km (kein Stufenmodell mehr) ✅ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage ✅ Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €

Arbeitstage & Steuer-Rechner Rheinland-Pfalz 2026

Rheinland-Pfalz feiert 2026 Fronleichnam und Allerheiligen (01.11.) als gesetzliche Feiertage. Berechnen Sie Ihre exakten Arbeitstage und maximieren Sie Ihre Werbungskosten nach der Steuerreform 2026.

Rheinland-Pfalz hat Fronleichnam und Allerheiligen als zusätzliche Feiertage. Viele Pendler orientieren sich Richtung Rhein-Main, Köln/Bonn oder Saarbrücken, wodurch die einfache Entfernung schnell zum wichtigsten Faktor wird.

📋 Ihre Angaben

30%
14%20%30%40%45%
z.B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, Gewerkschaft …

📅 Feiertage 2026Rheinland-Pfalz

252
Max. Arbeitstage
217
Verfügbare Tage
9
Feiertage (Wochentag)

🎚️ Hybrid-Work Verteilung

Verschieben Sie den Regler um Homeoffice ↔ Büro anzupassen

🏡 72 Tage
🏢 145 Tage
🏡 HOMEOFFICE
72
Tage / Jahr
🏢 BÜRO / PENDELN
145
Tage / Jahr

📊 Werbungskosten Übersicht

🚗 Pendlerpauschale 1.378 €
🏡 Homeoffice-Pauschale 432 €
💼 Weitere Werbungskosten 0 €
Gesamt 1.810 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Anrechenbar oberhalb Pauschbetrag 580 €
💰 GESCHÄTZTE STEUERERSPARNIS
174 €
/ Jahr
580 € × 30% Grenzsteuersatz
📈 2025 vs 2026 Vergleich (Pendlerpauschale)
2025 (Stufenmodell)
2026 (einheitlich 0,38€)

❓ Häufig gestellte Fragen – Rheinland-Pfalz 2026

Wie viele Arbeitstage hat Rheinland-Pfalz 2026?

Rheinland-Pfalz hat 2026 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage, darunter Fronleichnam und Allerheiligen (01.11.). Die genaue Anzahl der Arbeitstage berechnet unser Rechner automatisch.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale ab 2026 in Rheinland-Pfalz?

Ab 2026 gilt in Rheinland-Pfalz die neue einheitliche Pendlerpauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Pendler aus Rheinland-Pfalz in die Ballungsräume Frankfurt, Köln oder Saarbrücken profitieren besonders von der neuen Regelung.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für Tage, an denen Sie ins Büro fahren: ab 2026 einheitlich 0,38 €/km (einfache Strecke). Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage im Homeoffice: 6 €/Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Beide Pauschalen können kombiniert werden, aber nicht für denselben Tag.