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2026 Steuerreform · Hybrid-Office Optimizer · Werbungskosten Rechner

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🚨 2026 Steuerreform:
✅ Ab km 1 → 0,38 €/km (kein Stufenmodell mehr) ✅ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage ✅ Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €

Arbeitstage & Steuer-Rechner Hessen 2026

Hessen feiert 2026 Fronleichnam als gesetzlichen Feiertag. Berechnen Sie Ihre exakten Hessischen Arbeitstage und maximieren Sie Ihre Werbungskosten nach der Steuerreform 2026.

In Hessen beeinflusst Fronleichnam die Jahresplanung. Rund um Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Kassel sind Pendelstrecken oft lang genug, dass Bürotage steuerlich stärker ins Gewicht fallen.

📋 Ihre Angaben

30%
14%20%30%40%45%
z.B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, Gewerkschaft …

📅 Feiertage 2026Hessen

252
Max. Arbeitstage
217
Verfügbare Tage
9
Feiertage (Wochentag)

🎚️ Hybrid-Work Verteilung

Verschieben Sie den Regler um Homeoffice ↔ Büro anzupassen

🏡 72 Tage
🏢 145 Tage
🏡 HOMEOFFICE
72
Tage / Jahr
🏢 BÜRO / PENDELN
145
Tage / Jahr

📊 Werbungskosten Übersicht

🚗 Pendlerpauschale 1.378 €
🏡 Homeoffice-Pauschale 432 €
💼 Weitere Werbungskosten 0 €
Gesamt 1.810 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Anrechenbar oberhalb Pauschbetrag 580 €
💰 GESCHÄTZTE STEUERERSPARNIS
174 €
/ Jahr
580 € × 30% Grenzsteuersatz
📈 2025 vs 2026 Vergleich (Pendlerpauschale)
2025 (Stufenmodell)
2026 (einheitlich 0,38€)

❓ Häufig gestellte Fragen – Hessen 2026

Wie viele Arbeitstage hat Hessen 2026?

Hessen hat 2026 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage, darunter Fronleichnam (60 Tage nach Ostersonntag). Die genaue Anzahl der Arbeitstage berechnet unser Rechner automatisch.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale ab 2026 in Hessen?

Ab 2026 gilt in Hessen die neue einheitliche Pendlerpauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Für Pendler im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt) mit typischen Pendelstrecken von 20–50 km bedeutet dies eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Stufenmodell.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für Tage, an denen Sie ins Büro fahren: ab 2026 einheitlich 0,38 €/km (einfache Strecke). Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage im Homeoffice: 6 €/Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Beide Pauschalen können kombiniert werden, aber nicht für denselben Tag.