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2026 Steuerreform · Hybrid-Office Optimizer · Werbungskosten Rechner

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🚨 2026 Steuerreform:
✅ Ab km 1 → 0,38 €/km (kein Stufenmodell mehr) ✅ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage ✅ Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €

Arbeitstage & Steuer-Rechner Saarland 2026

Das Saarland feiert 2026 Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15.08.) und Allerheiligen (01.11.) als gesetzliche Feiertage. Berechnen Sie Ihre exakten Saarländischen Arbeitstage und optimieren Sie Ihre Steuererstattung.

Im Saarland kommen Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen hinzu. Bei grenznahen Arbeitswegen sollten Arbeitnehmer die steuerliche Einordnung zusätzlich individuell prüfen.

📋 Ihre Angaben

30%
14%20%30%40%45%
z.B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, Gewerkschaft …

📅 Feiertage 2026Saarland

252
Max. Arbeitstage
217
Verfügbare Tage
9
Feiertage (Wochentag)

🎚️ Hybrid-Work Verteilung

Verschieben Sie den Regler um Homeoffice ↔ Büro anzupassen

🏡 72 Tage
🏢 145 Tage
🏡 HOMEOFFICE
72
Tage / Jahr
🏢 BÜRO / PENDELN
145
Tage / Jahr

📊 Werbungskosten Übersicht

🚗 Pendlerpauschale 1.378 €
🏡 Homeoffice-Pauschale 432 €
💼 Weitere Werbungskosten 0 €
Gesamt 1.810 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Anrechenbar oberhalb Pauschbetrag 580 €
💰 GESCHÄTZTE STEUERERSPARNIS
174 €
/ Jahr
580 € × 30% Grenzsteuersatz
📈 2025 vs 2026 Vergleich (Pendlerpauschale)
2025 (Stufenmodell)
2026 (einheitlich 0,38€)

❓ Häufig gestellte Fragen – Saarland 2026

Wie viele Arbeitstage hat das Saarland 2026?

Das Saarland hat 2026 insgesamt 12 gesetzliche Feiertage, darunter Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15.08.) und Allerheiligen (01.11.). Die genaue Anzahl der Arbeitstage berechnet unser Rechner automatisch.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale ab 2026 im Saarland?

Ab 2026 gilt im Saarland die neue einheitliche Pendlerpauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Viele Saarländer pendeln auch nach Frankreich oder Luxemburg – für Grenzpendler gelten besondere steuerliche Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für Tage, an denen Sie ins Büro fahren: ab 2026 einheitlich 0,38 €/km (einfache Strecke). Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage im Homeoffice: 6 €/Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Beide Pauschalen können kombiniert werden, aber nicht für denselben Tag.